Polizeilicher Opferschutz
Die Polizei ist in der Regel der erste Ansprechpartner für Kriminalitätsopfer. Sie ist aber nicht nur zuständig für die Aufklärung der Straftat und die Überführung des Straftäters. Die Polizei hat auch den gesetzlichen Auftrag, Opfer von Straftaten zu informieren und bei Bedarf in die Opferhilfe zu vermitteln. Diese Aufgabe obliegt grundsätzlich allen Polizeibediensteten, mit denen ein Kriminalitätsopfer in Kontakt kommt. Darüber hinaus gibt es in jeder Polizeibehörde in Nordrhein-Westfalen mindestens einen Opferschutzbeauftragten.
Ihre Ansprechpartner in Duisburg
Kriminalhauptkommissarin
Jeannine Kopala
Tel.: 0203 / 280-4252
Kriminalhauptkommissar
Martin Messer
Tel.: 0203 / 280-4258
Frau Kopala und Herr Messer versehen ihren Dienst in der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Die vollständigen Kontaktdaten und einen Einblick in die Arbeit des polizeilichen Opferschutzes entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website des Polizeipräsidiums Duisburg.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen auch die Internetseiten der Polizei in Nordrhein-Westfalen (www.polizei.nrw.de).